top of page
  • Was ist Mediation?
    Mediation bedeutet Vermittlung und ist eine wirksame Methode, um Streitigkeiten nachhaltige zu schlichten. Ein Mediator oder eine Mediatorin unterstützt im Konfliktfall als neutrale dritte Person die Konfliktparteien dabei, einvernehmliche Lösungen zu finden. Eine Mediation ist dann beendet, wenn beide Parteien gleichermassen mit der erarbeiteten Lösung einverstanden sind. Sie kann so zu individuelleren Lösungen als eine gerichtliche Entscheidung führen und ist häufig kostengünstiger als ein Rechtsstreit. Mit einer Mediation erarbeiten Sie mit den für Sie wichtigen Personen passende, befriedigende und tragfähige Lösungen, sei es in der Familie, in der Arbeitswelt oder im Nachbarschaftsbereich.
  • Was ist Angeordnete Mediation?
    «Angeordneten Mediation im zivilrechtlichen Kindesschutz » ist ein Auftrag zum Aufbau, Verbesserung oder Stabilisierung der Kommunikation zwischen strittigen Eltern oder bei der Regelung der Betreuung. Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) oder des Gerichts führe ich angeordnete Mediationen im Mandatsverhältnis durch. Wann und wie kommt es zur „angeordneten Mediation“? Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Gericht kann eine Weisung für eine „angeordnete Mediation“ erlassen. In Solche Situation Eltern werden zur Teilnahme an einer Mediation verpflichtet. Das Ziel der angeordneten Mediation ist: den Kontakt zwischen dem Kind bzw. den Kindern und den beiden Eltern auch nach Trennung und Scheidung aufrecht zu erhalten bzw. wieder zu ermöglichen zwischen den Eltern zu vermitteln und Lösungen zu finden die Kooperationsfähigkeit von getrennt lebenden Eltern zu erhöhen Folgen für die Kinder durch elterliche Schwierigkeiten zu verhindern bzw. zu reduzieren
  • Was ist CO-MEDIATION?
    Die angeordnete Mediation kann auch als Co-Mediation durchgeführt. Das bedeutet, dass in der Mediation mit eine Fachperson mit Bestimmte Hintergrund gearbeitet wird. bei der Regelung von «sehr strittigen» und «komplexen» Trennungen, Scheidungen oder Elternkonflikten Besuchs- und Sorgerecht ist eine Co-Mediation empfehlenswert. Für Interkulturelle Paare mit nicht gleicher Muttersprache kann Co-Mediation ebenfalls unterstützend sein. Am Schluss der Mediation, bei positivem Verlauf wird eine Vereinbarung, in der die erarbeitete Lösung der Konfliktpunkte festgehalten wird. Bei einem negativen Verlauf wird die Mediation abgebrochen und die zuweisende Stelle wird über den Abbruch der Mediation informiert. Die weiteren Schritte/ Massnahmen nach dem Abbruch liegen bei der Behörde oder dem Gericht. Das Ziel ist, dass es den getrenntlebenden Eltern gelingt, sich auf der Elternebene zu verständigen, sich abzusprechen und sich zu informieren, damit für die betroffenen Kinder eine Situation geschaffen wird, die das Kindeswohl wahrt und zu einer optimalen Entwicklung der Kinder beiträgt.
bottom of page